Servicezentrum
Neu: Terminvereinbarung für das Servicezentrum jetzt online vornehmen!
Memmingen: | Onlinereservierung oder telefonische Terminvereinbarung: 08331 608-166 |
Mindelheim: | Onlinereservierung oder telefonische Terminvereinbarung: 08331 608-700 |
Bitte beachten Sie: Die angegebene Telefonnummer dient ausschließlich der Terminvereinbarung zur Vorsprache im Servicezentrum! | |
Anleitungsvideo zum Terminvereinbarungssystem |
Das Servicezentrum ist die zentrale Ansprechstelle für Bürgerinnen und Bürger, die das Finanzamt ohne vorherige Terminvereinbarung persönlich besuchen.
Das Finanzamt Memmingen-Mindelheim verfügt über zwei Servicezentren in
- Bodenseestraße 6, 87700 Memmingen
- Bahnhofstraße 16, 87719 Mindelheim
Diese Servicezentren sind sowohl für die Dienststelle Memmingen als auch für die Dienststelle Mindelheim zuständig (Finanzamtsnummern 138 und 140) - unabhängig davon, bei welcher Dienststelle des Finanzamts Memmingen-Mindelheim sie veranlagt werden.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Servicezentrum für telefonische Anfragen grundsätzlich nicht zur Verfügung stehen.
Wichtiger Hinweis für Ihren Besuch im Servicezentrum
Für Angelegenheiten der „Sonderstellen“ wie Vollstreckung, Stundung und Erlass, Bewertung sowie Rechtsbehelfe wenden Sie sich bitte immer direkt an Ihre zuständige Stelle. Das Servicezentrum kann hier nicht weiterhelfen.
Aus organisatorischen Gründen werden Steuererklärungen sowie die eingereichten Belege im Servicezentrum nur noch ohne Prüfung entgegengenommen und in einem nächsten Schritt in einen elektronischen Weiterverarbeitungsprozess überführt. Wenn Sie sich künftig den Weg zum Finanzamt ersparen möchten, nutzen Sie einfach die Möglichkeit der elektronischen Abgabe Ihrer Steuererklärung. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.elster.de und in unserer Rubrik Elster.
Bitte beachten Sie:
Das Servicezentrum hat die Aufgabe, alle Bürgerinnen und Bürger zentral und zügig zu betreuen.
Zum Ausfüllen Ihrer Steuererklärung und zur Steuerberatung ist das Finanzamt aber nicht befugt. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an die Angehörigen der steuerberatenden Berufe bzw. Lohnsteuerhilfevereine.