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Bodenschätzung

Sie liefert der Bewertungsstelle die Bewertungsgrundlagen für die landwirtschaftlich genutzten Flächen. Nach dem Bodenschätzungsgesetz dienen diese Ergebnisse darüber hinaus als Grundlagenwerte vor allem den Aufgaben der Agrarpolitik (Vergabe von Subventionen), der Vorbereitung von Flurneuordnungen und Meliorationen, dem landwirtschaftlichen Beleihungswesen, der Ermittlung von Entschädigungsleistungen (z.B. Straßenbau), der Planung von Projekten im Umweltbereich, sowie als Beitragsgrundlage für die landwirtschaftliche Alterskasse und die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.

Weitere Informationen zur Bodenschätzung

Zuständig für den Amtsbezirk des Finanzamts Memmingen-Mindelheim ist das Finanzamt Günzburg. 
Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer im Kopf der nachstehenden Tabelle!

Ansprechpersonen

Aufgabenbereich Ansprechperson Hinweis E-Mail Telefon 08221 902 + Nebenstelle
Amtlich landwirtschaftlicher Sachverständiger Herr Speinle Mobil: 0176 24903061 als-vb.01@fa121.stv.bayern.de 422
Vertreter Vermessungstechnischer Beamter Herr Speinle Mobil: 0176 24903061 als-vb.01@fa121.stv.bayern.de 422
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar